Auf nach Frankreich

 
Geschwindigkeitsbegrenzung:

PkwGespanne**MotorräderWohnmobile**
innerorts50505050
außerorts90909090
Autobahnen130130***130130
Schnellstraßen *110110***110110

* Zwei Fahrspuren in jeder Richtung

** Bis 3,5 t zGg

*** Bei Unfällen mit Geschwindigkeiten höher als 100 km/h muss mit Einschränkungen bei der Versicherungsleistung gerechnet werden, da Wohnanhänger bauartbedingt nur bis 100 km/h zugelassen sind.

Bei Nässe muss die Geschwindigkeit außerorts um 10, auf Autobahnen um 20 km/h verringert werden.

Kfz/Gespanne 3,5-12 t zGg: außerorts 80, auf Schnellstraßen mit 2 Fahrspuren in jeder Richtung 100, auf Autobahnen 110 km/h.
Auf dreispurigen Straßen dürfen Kfz/Gespanne über 3,5 t, bzw. Gespanne, die länger als 7 m sind, ausschließlich die zwei rechten Fahrspuren benutzen.

Mopeds dürfen inner- und außerorts nur 45 km/h fahren.

Achtung Fahranfänger!
Wer seinen Führerschein kürzer als 3 Jahre besitzt, darf in Frankreich außerorts, z.B. auf Landstraßen, maximal 80 km/h und auf Autobahnen maximal 110 km/h fahren.

Neue Pflicht in Frankreich: Alkoholtester mitführen!
Ab 1. Juli 2012 müssen die Fahrer aller Fahrzeuge (Auto, Motorrad, ...), auch Touristen in Frankreich einen Alkohol-Schnelltester mit sich führen.
Neben Einweg-Testern auf chemischer Basis sind auch elektronische Atemalkoholtester zugelassen. Allerdings müssen die Tester gemäß französischer Norm (NF) zertifiziert sein. Die für Frankreich zugelassenen Tester sind in Deutschland voraussichtlich erst im Spätsommer erhältlich.
Wer bei einer Kontrolle keinen unbenutzten Tester vorweisen kann, muss ab November mindestens 11 Euro Bußgeld bezahlen. Wir raten, den Tester gleich bei Einreise nach Frankreich an einer Tankstelle, im Supermarkt oder in einer Apotheke zu kaufen.

Um herauszufinden, wie zuverlässig die Einwegtester sind und wie genau sie den Promillewert angeben, haben wir verschiedene Modelle getestet. Zum Vergleich wurde außerdem noch mit Messgeräten der Polizei nachgemessen.
Ergebnis: Die für den Versuch in Apotheken und per Internet gekauften Röhrchen zeigten bei den zehn Testpersonen in den meisten Fällen ungefähr 0,5 Promille an – auch wenn die Polizeigeräte einen niedrigeren oder höheren Wert ermittelten. Damit zeigen die Röhrchen dem Nutzer lediglich, dass Alkohol konsumiert wurde.

Den polizeilichen Alkoholtest können die Schnelltester somit nicht ersetzen. Um Alkohol-Grenzwerte wirksam durchzusetzen, braucht es auf Europas Straßen weiterhin Kontrollen. Unabhängig vom Ergebnis des ADAC Versuchs sollten sich Frankreich-Urlauber zur Vermeidung von Problemen mit der französischen Polizei in jedem Fall mit den Test-Röhrchen ausrüsten.

Promillegrenze und Bußgelder:

Promillegrenze0,5
Alkohol am Steuerab 135 EUR
20km/h zuvielab 135 EUR
Parkverstoßab 15 EUR
Überholverstoßab 135 EUR

Abblendlicht ist bei Regen- und Schneefall sowie in Tunneln vorgeschrieben. Vorfahrtstraßen enden immer an den Ortsschildern. Die Straßenbahn hat Vorfahrt. Gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot. Verkehrsverstöße, insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, werden im allgemeinen strenger geahndet als in Deutschland. Für Alkoholdelikte werden besonders hohe Geldbußen erhoben.

Besondere Verkehrsschilder:
Toutes Directions = alle Richtungen
Rappel = Erinnerung, Mahnung (meist in Verbindung mit Tempolimits)
Ralentir = langsam fahren
Centre Ville = zur Stadtmitte
Deviation = Umleitung
Passage interdit = Durchfahrt verboten
Serrez à droite = Rechts halten
Vous n'avez pas la priorité = Sie haben keine Vorfahrt
Fin d'interdiction de dépasser = Ende des Überholverbots



Weitere Infos gibt´s hier unter den ADAC-Länderinfos.