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Achtung Fahranfänger! Wer seinen Führerschein kürzer als 3 Jahre besitzt, darf in Frankreich außerorts, z.B. auf Landstraßen, maximal 80 km/h und auf Autobahnen maximal 110 km/h fahren. Neue Pflicht in Frankreich: Alkoholtester mitführen! Ab 1. Juli 2012 müssen die Fahrer aller Fahrzeuge (Auto, Motorrad, ...), auch Touristen in Frankreich einen Alkohol-Schnelltester mit sich führen. Neben Einweg-Testern auf chemischer Basis sind auch elektronische Atemalkoholtester zugelassen. Allerdings müssen die Tester gemäß französischer Norm (NF) zertifiziert sein. Die für Frankreich zugelassenen Tester sind in Deutschland voraussichtlich erst im Spätsommer erhältlich. Wer bei einer Kontrolle keinen unbenutzten Tester vorweisen kann, muss ab November mindestens 11 Euro Bußgeld bezahlen. Wir raten, den Tester gleich bei Einreise nach Frankreich an einer Tankstelle, im Supermarkt oder in einer Apotheke zu kaufen. Um herauszufinden, wie zuverlässig die Einwegtester sind und wie genau sie den Promillewert angeben, haben wir verschiedene Modelle getestet. Zum Vergleich wurde außerdem noch mit Messgeräten der Polizei nachgemessen. Ergebnis: Die für den Versuch in Apotheken und per Internet gekauften Röhrchen zeigten bei den zehn Testpersonen in den meisten Fällen ungefähr 0,5 Promille an – auch wenn die Polizeigeräte einen niedrigeren oder höheren Wert ermittelten. Damit zeigen die Röhrchen dem Nutzer lediglich, dass Alkohol konsumiert wurde.
Den polizeilichen Alkoholtest können die Schnelltester somit nicht ersetzen. Um Alkohol-Grenzwerte wirksam durchzusetzen, braucht es auf Europas Straßen weiterhin Kontrollen. Unabhängig vom Ergebnis des ADAC Versuchs sollten sich Frankreich-Urlauber zur Vermeidung von Problemen mit der französischen Polizei in jedem Fall mit den Test-Röhrchen ausrüsten.
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