Nachdem Pläne der EU-Kommission zur Einführung jährlicher TÜV-Prüffristen für ältere Pkw bekannt wurden, droht nun euch jungen Zweirad-Besitzern Ärger aus Brüssel: Nach unseren Informationen beabsichtigt die EU-Kommission, dass künftig auch Kleinkrafträder und Roller über 25 km/h regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU) vorgefahren werden müssen.
Geplant ist, dass Neufahrzeuge nach vier Jahren erstmals zur Überprüfung müssen, dann nach zwei Jahren und anschließend jährlich. Bislang unterliegen die Kleinkrafträder, also z.B. die Roller die 16-jährige schon mit Führerscheinklasse AM fahren dürfen, überhaupt keiner Prüfpflicht.
„Kleinkrafträder können heute zulassungsfrei und kostengünstig mit dem Versicherungskennzeichen gefahren werden. Eine Hauptuntersuchung für 1,5 Millionen Kleinkrafträder bedeutet nicht nur einen immensen bürokratischen Aufwand, sondern in erster Linie Zusatzeinnahmen für die Prüf-Institutionen“, kritisiert ADAC Vizepräsident für Technik Thomas Burkhardt. „Leidtragende wären vor allem Jugendliche und Geringverdiener, die auf diese Form der Mobilität angewiesen sind. Deswegen sind die Pläne zutiefst unsozial.“