Betrunken auf's Rad?
Derzeit liegt der Promillewert für die "absolute Fahruntüchtigkeit" von Radfahrern bei 1,6 Promille. Wer mehr tankt, muss das Rad stehen lassen, eine Teilnahme am Straßenverkehr ist verboten. Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei hat jetzt eine schärfere Promillegrenze gefordert. Er geht davon aus, dass ab einem Wert von 1,1 Promille bereits absolute Fahruntüchtigkeit gegeben ist. Insbesondere kritisierte er, wie viele, gerade junge Leute bewusst mit dem Fahrrad zu einer Party fahren, um dort Alkohol trinken zu können. Dabei ist in Deutschland jeder zehnte Verkehrstote Opfer eines Unfalls unter Alkoholeinfluss, unter ihnen auch viele Radfahrer.
Promillegrenzen
Auch wir sind der Meinung, dass ein Schwellenwert deutlich unterhalb der 1,6 Promille gesetzlich festgeschrieben werden sollte, bei dem ein Radfahrer eine Ordnungswidrigkeit begeht. Unabhängig davon, ob er noch fahren kann. Für Autofahrer liegt dieser Wert übrigens viel niedriger, nämlich bei 0,5 Promille.
Dein Risiko: Führerscheinentzug!
Betrunken Radfahrern ist kein Kavaliersdelikt! Bist du betrunken auf dem Rad unterwegs, gefährdest du dich und andere. Bereits ab 0,3 Promille riskierst du als Radfahrer auch derzeit schon eine Strafanzeige wegen Trunkenheit, wenn du alkoholbedingt in einen Unfall verwickelt wirst oder Schlangenlinien fährst. Wenn du auf dem Fahrrad über 1,6 Promille intus hast und erwischt wirst, musst du derzeit eine Geldstrafe zahlen und dich einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen. Danach wird entschieden, ob du den Führerschein überhaupt machen oder ihn behalten darfst. Zudem werden sieben Punkte im Verkehrszentralregister fällig.